Die Hausordnung
Diese Hausordnung ist Teil der Allgemeinen Schulordnung!
Sie soll helfen, Unfälle zu verhüten und öffentliches und privates Eigentum vor Zerstörung oder Beschädigung zu schützen. Sie appelliert an die Eigenverantwortlichkeit eines jeden und soll die Einsicht bestärken, dass ein friedliches und dem Auftrage der Schule förderliches Zusammenleben in einer Gemeinschaft nur gewährleistet ist, wenn jeder bereit ist, sich an die vereinbarten Regeln und Vorschriften zu halten.
Die Hausordnung des Gymnasiums am Rotenbühl
- Der Unterricht beginnt pünktlich um 8.00 Uhr. Bis 7.50 Uhr ist der Aufenthalt nur in der Eingangshalle (Wanne) gestattet. Ab 7.50 Uhr dürfen die Schüler/innen die Aula und die Gänge betreten. In den Gängen ist Spielen, Laufen und das Sitzen auf dem Boden untersagt. Der Aufenthalt auf den Emporen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Für die großen Pausen gelten folgende Regelungen: Die Klassen- und Fachräume werden vom Fachlehrer / von der Fachlehrerin abgeschlossen. Die Schüler/innen aller Klassenstufen dürfen sich während der großen Pausen auf den 3 Schul-höfen, in der Wanne und der Cafeteria aufhalten, nur die Schüler/innen der Klassenstufen 10 bis 12 auch in der Aula und auf dem Innenhof. Die Flure im Erdgeschoss dürfen nur als Durchgänge, z.B. zu den Toilettenanlagen oder den Schließfächern im Erd- und Obergeschoss benutzt werden. Der Aufenthalt ist dort nicht erlaubt. Die Schüler/innen begeben sich am Ende der Pause mit dem ersten Gong vor die Klassenräume. Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem zweiten Gong. Die Emporen dürfen von den Schüler(inne)n der Unter- und Mittelstufe erst nach Aufforderung durch den Fachlehrer betreten werden. Das Turnhallengebäude darf erst nach dem ersten Gong betreten werden.
- Alle Schüler/innen haben auf die Sauberkeit im Schulgebäude und auf den Pausenhöfen zu achten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen. Schüler/innen haben sich grundsätzlich so zu verhalten, dass die Nachbarn unserer Schule weder gestört noch belästigt werden. Dies gilt vornehmlich für Schüler/innen ab 18 Jahren, die außerhalb des Schulgebäudes rauchen.
- Das Werfen von Gegenständen, insbesondere von Steinen und Schneebällen ist streng untersagt.
- Die Schüler/innen der Klassenstufen 5 bis 9 dürfen während der Unterrichtszeit - Pausen eingeschlossen - das Schulgelände nicht verlassen. Schüler/innen der Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 10 bis 12, die sich während der Schulzeit außerhalb des Geländes aufhalten, tun dies auf eigene Gefahr!
- Der Innenhof gilt als Ruhezone und darf nur von Schülern und Schülerinnen der Klassen- und Jahrgangsstufen 10 bis 12 betreten werden.
- Alkoholika, Getränke in Glasflaschen sowie Speiseeis dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Im gesamten Schulgebäude und –gelände sind elektronische Geräte grundsätzlich ausgeschaltet (Näheres regeln die Handy & Co-Regeln).
- Politische Werbung durch Wort, Schrift, Bild oder Emblem, das Tragen von Parteiabzeichen sowie parteipolitische Tätigkeit sind innerhalb des Schulgeländes unzulässig. Die Verteilung von Flugblättern und Drucksachen ist nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet. Das Gleiche gilt für den Aushang von Plakaten und Mitteilungen.
- Der Aufenthalt schulfremder Personen im Gebäude ist durch die Schulleitung zu genehmigen.
- Wer vorsätzlich Wände oder Einrichtungsgegenstände der Schule beschädigt oder verunreinigt, macht sich strafbar und muss für die Kosten der Schadensbeseitigung aufkommen. Farbspraydosen oder Eddings, die nicht zum Schreiben im Unterricht verwendet werden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Um Verschmutzungen auf den Gängen und in den Sälen zu vermeiden, ist das Betreten der Rasenflächen bei Regenwetter grundsätzlich untersagt. Die Rasenflächen an der Rück- seite des Schulgebäudes dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden.
Die geänderte Hausordnung tritt nach ihrer Verabschiedung durch die Schulkonferenz vom 15.09.2016 am 01. Oktober 2016 in Kraft.