Rundschreiben zur Aufhebung der Maskenpflicht (MBK)

Am 21.9.21 hat die Landesregierung beschlossen, dass bereits ab dem 22.09.2021 die Maskenpflicht im Unterricht - wie im Freien - entfällt. Die Pflicht, eine Maske zu tragen, besteht dann nur noch außerhalb des Unterrichtes, also zum Beispiel in den Fluren, Gängen,  Treppenhäusern, im Sanitärbereich oder beim Pausenverkauf und in der Mensa. Sie gilt auch für alle schulfremden Personen, also etwa Eltern, Erziehungsberechtigte oder Großeltern.

Hier finden Sie das  Rundschreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Aufhebung der Maskenpflicht vom 21.9.21.