Aktuelle Corona-Regeln

Es besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Schulgebäude – auch im Unterricht.

  • Für alle für den Schulbetrieb notwendigen Zusammenkünfte, insbesondere zum Beispiel für Elterngespräche, Elternabende etc. gilt weiterhin die 3G-Regelung.
  • Die beiden wöchentlichen Corona-Schnelltests sind ab sofort auch für geimpfte und genesene Schüler*innen verpflichtend.
  • Die generelle Testbescheinigung für minderjährige Schüler*innen verliert ihre Gültigkeit am 22.12.2021 mit Beginn der Ferien. Die Schüler*innen erhalten eine neue Bescheinigung, die ab dem 03.01.2022 gültig ist.
  • Die generelle Testbescheinigung für volljährige Schüler*innen verliert ihre Gültigkeit am 02.12.2021.Volljährige Schüler*innen erhalten bei Bedarf ein Zertifikat über das negative Testergebnis der verpflichtend stattfindenden Selbsttests, welches außerhalb der Schule 24 Stunden Gültigkeit hat.
  • Über die beiden verpflichtenden Testungen hinaus können weitere Tests nur durchgeführt und zertifiziert werden, wenn dies zur Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung nötig ist.
  • Die Testungen finden in der Regel montags und mittwochs bzw. donnerstags statt. Der genaue Zeitpunkt dieser Testungen kann aus Gründen der Unterrichtsorganisation variieren.